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Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die am Freitag (29.1.2021) verabschiedet wurde, verbessern wir die Situation für Eltern mit Frühgeburten. Der Bezug des Elterngeldes wird um einen Monat verlängert, wenn das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommt. Dieser zusätzliche Basis-Elterngeld-Monat kann auch in zwei Elterngeld-Plus-Monate umgewandelt werden. Die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, wird von 30 auf 32 Stunden erhöht. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit ermöglicht, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt bisher 25 bis 30) bezogen werden.
Finanziert werden die Änderungen durch ein Herabsetzen der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes. Sie wird von 500.000 Euro auf 300.000 Euro Jahreseinkommen abgesenkt. Betroffen sind davon circa derzeitige 7.000 Bezieher des Elterngeldes, was einem Anteil von 0,4 Prozent entspricht. Für Alleinerziehende bleibt die Einkommensgrenze bei 250.000 Euro.
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