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Die Corona-Pandemie ist nach wie vor das zentrale Thema – und das nicht nur in unserem Land. Ich halte die anhaltende Debatte in der Öffentlichkeit, in den Medien und in der Politik über die richtigen erforderlichen Maßnahmen für richtig und notwendig. Ich glaube aber auch, dass es nun an der Zeit ist, dass wir uns auf einen Stufenplan zur Bewältigung der Pandemie verständigen. Mit den Entscheidungen vom Mittwoch (10.2.2021) ist der Anfang gemacht.
Doch es sollte noch klarer werden, welche Öffnungen bzw. wie weit eine Rückkehr zum früheren Normalzustand unter welchen Bedingungen und ab wann möglich ist. Denn die Menschen in unserem Land werden sonst mürbe. Das jetzige Vorgehen ist nichts anderes als eine Salami-Taktik.
Der von der AfD am Donnerstag in der Debatte nach der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel erhobene Vorwurf, dass hier eine „Kungelrunde im Hinterzimmer“ entscheide und dass die Bundesregierung verfassungswidrig handele, sind Unsinn. Die Gesetzeslage ist eindeutig.
Die möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz geregelt. Das aber haben weder die Bundesregierung noch die Ministerpräsidenten beschlossen, sondern der Deutsche Bundestag. Damit dieses bis zum 31. März befristete Gesetz weiterhin angewandt werden kann, haben wir am Freitag (12.2.2021) in erster Lesung über seine Fortgeltung beraten. Gemäß diesem Fortgeltungsgesetz muss der Bundestag alle drei Monate das Fortbestehen einer epidemischen Lage feststellen. Ansonsten gilt die Feststellung als aufgehoben.
Für die Umsetzung von Abstandsgeboten, Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen sowie Schul- und Kitaschließungen sind einzig die Bundesländer zuständig. Das hat schon in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Regelungen geführt. Und auch jetzt ist das wieder der Fall. Die Bundeskanzlerin kann in den Videokonferenzen nur an die MinisterpräsidentInnen appellieren und auf ein möglichst einheitliches Vorgehen in ganz Deutschland drängen. Sie kann aber selbst keine Maßnahmen anordnen.
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