Sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird künftig wesentlich härter bestraft. Der Gesetzentwurf, den wir am Donnerstag (25.3.2021) im Deutschen Bundestag beschlossen haben, stuft derartige Taten nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen ein, die mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können.
Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen und zentrale Aufgabe des Staates. Insbesondere die von 2017 bis 2020 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster haben gezeigt, dass das bisherige Strafrecht im Fall von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und bei Delikten der Kinderpornografie nicht die erhoffte Abschreckungswirkung entfaltet hat. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fallzahlen für die Delikte der Kinderpornografie im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rund 65 Prozent gestiegen. Für die Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern weist die Statistik für 2019 einen Anstieg von rund elf Prozent im Vergleich zu 2018 aus.
Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein mit einem